Erklärung zur geänderten bulgarischen Gesetzgebung zum Altkleider-Recycling

Im Rahmen des am 8. Oktober 2018 auf der BIR London Convention abgehaltenen “Workshop on the Bulgarian Eco-Tax on Second Hand Clothing” erläuterte der Bulgarische Verband der Altkleider-Recycler und Händler (ARTSHC) die vorgeschlagenen Änderungen seiner nationalen Gesetze in Bezug auf Altkleider.

Am 30. Mai 2018 leitete die bulgarische Regierung die Verfahren zur Änderung ihres Abfallwirtschaftsgesetzes ein. Diese sehen auch die Einführung einer Gebühr, möglicherweise zusammen mit einer erweiterten Herstellerverantwortung, für alle Altkleider vor, die auf dem heimischen Markt in Verkehr gebracht werden. Offizielle Erklärungen des Bulgarischen Umwelt- und Wasserwirtschaftsministeriums gehen nicht darauf ein, ob die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nur Altkleider oder auch neue Textilien betreffen werden.

Die erklärte Absicht der Gesetzesänderungen besteht in der Umsetzung der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2018. Die Erweiterte Herstellerverantwortung sei gerechtfertigt, so wird erklärt, um das Verbrennen von Altkleidern in Bulgarien zu verhindern sowie die bulgarischen Importe von Second-Hand-Kleidung zu verringern. Die ARTSHC glaubt, dass die Einführung einer Gebühr oder der Erweiterten Herstellerverantwortung nicht zu dem beabsichtigten Ergebnis führen wird. Die Europäische Union ist darauf angewiesen, dass ihre Mitgliedsstaaten die Kreislaufwirtschaft unterstützen. Ein Großteil der in West- und Mitteleuropa gesammelten Altkleider wird nach Osteuropa exportiert, wo sie sortiert und für die Wiederverwendung vorbereitet werden.

Die vorgeschlagene Gebühr sowie die Erweiterte Herstellerverantwortung werden möglicherweise zur Schließung der Sortierunternehmen in Bulgarien führen, da sich diese Kosten direkt auf ihre Betriebe niederschlagen. Dadurch werden andere Textilbranchen in Europa gefährdet, die Second-Hand-Kleidung nach Bulgarien exportieren. Sammelsysteme und -firmen in der gesamten EU werden den Wert der Textilien, die sie sammeln, nicht erreichen.

Diese nachteiligen Auswirkungen untergraben die allgemeine Glaubwürdigkeit der Erweiterten Herstellerverantwortung und insbesondere deren Anwendung auf die Kreislaufwirtschaft. Letztendlich wird die bulgarische Regierung die in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie gesetzten Recyclingziele für Textilien nicht erreichen, weil sie bestehenden Unternehmen mit übermäßigen Gebühren und Kosten für die Erweiterte Herstellerverantwortung schadet. Der Textilrecycling-Sektor arbeitet bereits mit sehr geringen Margen. Nachteilige juristische Angelegenheiten werden nur das Wachstum des bereits vorhandenen Schwarzmarkts der nicht registrierten Unternehmen fördern. Darüber hinaus werden die vorgeschlagene Gebühr und die Erweiterte Herstellerverantwortung das Verbrennen nicht verwertbarer Billigtextilien nicht verhindern.

Die ARTSHC verlangt eine totale  Transparenz der Verwaltung aller, auch der im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung einzuziehenden Gebühren.

http://artshc.org/en/

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